
Stadtumbau
Ost (SUO-A)
Eine Unterstützung von privaten Sanierungsmaßnahmen ist möglich. Auf der Grundlage der o. g. Verwaltungsvorschrift kann ein Zuschuss für die Instandsetzung der äußeren Gebäudehülle von privaten Wohngebäuden unter Beachtung der Energiesparverordnung beantragt werden.