Städtebauförderung

für Gebäudeeigentümer

Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat mehrere Fördergebiete der Städtebauförderung per Stadtratsbeschluss festgelegt. Für private Bau- und Abbruchmaßnahmen in den Fördergebieten können Gebäudeeigentümer Förderanträge bei der Stadt stellen. Hierfür beantragt die Stadt Fördermittel bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank (SAB), welche sie an private Eigentümer weiterleitet.

Grundlage für die städtebaulichen Förderprogramme ist die "Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen" (VwV StBauE) in der jeweils gültigen Fassung.

 

weitere Informationen

Antragstellung zur Förderung der Sanierung von Gebäuden in privatem Eigentum für das Jahr 2023

In den Fördergebieten des Stadtumbaues "Hermann-Wünsche-Straße" und "Aufwertungsgebiet Neugersdorf" kann voraussichtlich auch für das Jahr
2023 eine finanzielle Unterstützung für private Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Der Stadt Ebersbach-Neugersdorf werden dazu finanzielle Mittel aus den Städtebauprogrammen zur Verfügung gestellt. Die Höhe ist je nach Programm und Jahr doch sehr unterschiedlich, deshalb ist eine möglichst frühe Anmeldung privater Maßnahmen für die zeitliche Einordnung wichtig.

Kontakt

info@drehpunkt-ebersbach.de

Büro: Bahnhofstraße 25,
02730 Ebersbach-Neugersdorf

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